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Erweiterte Herstellergarantie

Garantiebedingungen für die ZIRO-Bodenbeläge Floatline Linoklick und Linoplus

Garantieerklärung: ZIRO Lothar Zipse e. K., Tullastr. 26, DE-79341 Kenzingen, gewährt für den Linoleum Fertigfußboden Floatline Linoklick und Linoplus über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehend eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.

Garantiebedingungen:

1. Die Qualitätsgarantie gilt ausschließlich für 1.-Wahl-Produkte, die nach dem 01.01.2008 produziert wurden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum.

2. Die Qualitätsgarantie umfasst die Ordnungsgemäßheit des Produktaufbaus hinsichtlich der 3-schichtigen Verleimung und verdeckte Mängel des Bodens, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen.

3. Die Garantieerklärung gilt ausschließlich für erstverlegte Böden, die gemäß der zugelassenen Nutzungsklassen und der ZIRO-Verlege- und Pflegeanweisung verlegt, genutzt, gereinigt und gepflegt wurden.

4. Die Dielen sind vor der Verlegung auf optische und offene Mängel zu prüfen. Wird der Boden trotz optischer Mängel (wie z.B. Farbunterschiede) oder sichtbarer Mängel verlegt, ist eine diesbezügliche Garantieleistung ausgeschlossen.

5. Die Garantiedauer beträgt für Böden im privaten Wohnbereich (Nutzungsklasse 23) 15 Jahre, für Gewerberäume (Nutzungsklasse 32) 5 Jahre.

Garantieausschluss:

Nicht abgedeckt durch die Garantieerklärung sind nachfolgende Schäden:

1. Raumklimatisch bedingte Verformungen, Feuchtigkeitsschäden, Einwirkungen von chemischen Substanzen und UV-Einstrahlung.

2. Unsachgemäße Verlegung, Nutzung, Reinigung und Pflege des Bodens.

3. Mechanische Beschädigungen wie Eindrücke, Kratzer, Schlieren, Streifen, die z.B. durch Möbelrücken, Sand und Steine, Haustiere oder Pfennigabsätze o. ä. verursacht werden.

4. Verschleiß durch Abrieb.

Anmeldung des Garantiefalls:

Die Beanstandung muss schriftlich, unter Vorlage der Originalrechnung des ZIRO-Fachhändlers erfolgen. Kann die Originalrechnung des Fachhändlers nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen.

Garantieumfang:

Bei einem anerkannten Garantiefall werden nach Wahl von ZIRO Lothar Zipse e.K. die nicht ordnungsgemäßen Dielen repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial wenn möglich aus dem gleichen Sortiment für die gesamte, zusammenhängende Fläche, in der der Garantiefall aufgetreten ist, zur Verfügung gestellt und frachtfrei an den Verlegeort geliefert. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage-, Verlege- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, sind ausgeschlossen. Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht.

Stand: 01.01.2008